Wie Sie wahrscheinlich schon durch diverse Infos von verschiedenen Behörden und Unternehmen wissen, wird ab dem 01.02.2014 das deutsche Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) durch das SEPA Mandat ersetzt. Auch der TVB muss bei Einzug der ab 2014 fällig werdenden Mitgliedsbeiträge dieses Verfahren beachten und bestimmte Umstellungen tätigen.
Für Mitglieder, die dem TV Bassenheim eine Einzugsermächtigung zum Einzug der Mitgliedsbeiträge gegeben haben, ändert sich nicht viel. Der TVB ist allerdings verpflichtet, bestimmte Informationen bezüglich des neuen Verfahrens an die Mitglieder bzw. Kontoinhaber weiterzugeben. Der Verein kommt dieser Anforderung mit dieser kurzen Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und einer Information im Rahmen der Jahresschlussversammlung nach.
Ab dem Jahr 2014 wird der TVB am 15.03 und 15.09 bzw. dem nächstfolgenden Banktag jeweils die halbjährlich fälligen Beiträge einziehen. Dabei wird auf dem Kontoauszug eine sogenannte „Gläubiger-Identifikationsnummer ID“ für den TVB mit der Nummer „DE 18ZZZ00000514715“ und die Nummer „7780“ ergänzt um die bisherige Mitgliedsnummer im TVB als sogenannte Mandatsreferenz, angezeigt. Somit soll laut Gesetzgeber eine konkrete Zuordnung des geschuldeten Betrages zur einziehenden Stelle erreicht werden. Die vom Verein benötigte Kontoverbindung im sog. „BIC/IBAN Format“ wird von unserem Mitgliederprogramm selbst aus der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer errechnet/gebildet und steht uns zur Verfügung.
Ähnlich wie bisher kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden Betrages verlangt werden.
Mitgliedsbeiträg im TVB
An dieser Stelle möchte ich die einzelnen Mitgliedstarife im TV Bassenheim erläutern. Der Beitrag für ein erwachsenes Mitglied beträgt 5 EUR im Monat, für ein Mitglied unter 18 Jahren 3,60 EUR. Bei dem sogenannten Familienbeitrag wird ab der 2. Mitglied im Verein ein jeweils um 1 EUR reduzierter Beitrag angesetzt, z.B. für Eheleute 5 EUR + 4 EUR insgesamt 9 EUR monatlich. Ein Elternteil mit Kind somit 5 EUR + 2,60 EUR insgesamt 7,60 EUR monatlich. Eheleute mit Kind 5 EUR + 4 EUR + 2,60 EUR insgesamt 11,60 EUR monatlich.
Für die Mitgliedschaft in der Abteilung Tennis werden zusätzlich für Erwachsene monatlich 5 EUR, für Jugendliche 2,50 EUR monatlich angesetzt.
Bitte prüfen Sie die eingezogenen Beträge auf Richtigkeit und teilen Sie uns Unregelmäßigkeiten mit. Fehler können immer mal wieder entstehen, z.B. wenn ein einzuräumender/aufzuhebender Familientarif durch Heirat oder Scheidung nicht erkannt wurde.
Der Verein ist dankbar, wenn ihm frühzeitig Namens-, Adress- und vor allem Kontoveränderungen mitgeteilt werden, da die Arbeiten für nicht einlösbare Beitragseinzüge nicht nur zeitintensiv sind sondern auch vermeidbaren Kosten verursachen.